16.1. Die rechtsverbindliche Einigung zwischen einem Anbieter und einem Kunden über die entgeltliche Durchführung von Sportangeboten gemäß den Angaben im Inserat erfolgt ausschließlich durch Abschluss eines Sportvertrages auf der Website nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und ggf. unter Einbeziehung von ergänzenden Bestimmungen des Anbieters gemäß Ziffer 15.2 Satz 2.
16.2. Der rechtsverbindliche Abschluss des Sportvertrages vollzieht sich bei einer Sofortbuchung wie folgt:
a. Das Inserat des Anbieters stellt kein rechtswirksames Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes (invitatio ad offerendum) dar.
b. Der Kunde wählt eines der Sportangebote aus, füllt das Buchungsformular aus und gibt notwendige Daten zur Buchung an.
c. Der Kunde bestätigt seine Auswahl durch Anklicken des Buttons „Jetzt Buchen“.
d. Der Kunde hat die Möglichkeit seine Daten noch einmal zu prüfen und zu korrigieren. Dazu stellt moverii dem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor der verbindlichen Buchung erkennen und berichtigen kann. Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Buchung durch Betätigen der „Zurück“-Taste im Buchungsformular nach Kontrolle seiner Angaben wieder zur Website gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. den Buchungsvorgang durch Schließen des Browsers abbrechen.
e. Der Kunde unterbreitet dem Anbieter mit Betätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig Buchen“ ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Sportvertrages zu den im Inserat genannten Konditionen.
f. moverii nimmt das Angebot des Kunden im Namen und auf Rechnung des Anbieters automatisiert an, wodurch ein rechtswirksamer Sportvertrag zustande kommt.
g. Nach Abschluss des Sportvertrages werden dem Anbieter und dem Kunden, zum Zwecke des Nachweises und nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung, eine elektronische Zusammenfassung über den auf der Website geschlossenen Sportvertrag in Textform an die im jeweiligen Account hinterlegten E-Mail-Adressen übermittelt.
In anderen Worten:
Bei Buchung eines Angebotes kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter der Sportreise und dem Kunden zustande. Inhalt des Vertrages sind die Angaben aus dem Angebot sowie mögliche zusätzliche AGBs des Anbieters. Diese sind im Abschnitt über die Anbieter abgebildet. Für die Durchführung des Vertrages sind allein Anbieter verantwortlich.
Für die Buchung gibt es zwei Möglichkeiten, die Anbieter anbieten können. Bei einer Direktbuchung können Kunden das Angebot direkt mit der Zahlung rechtsverbindlich buchen. Eine Bestätigung der Verfügbarkeit seitens des Anbieters ist nicht notwendig.
Bei einer Buchungsanfrage stellen Kunden eine unverbindliche Anfrage für das Angebot. Anbieter sind dazu angehalten Buchungsanfragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten. Nach Bestätigung durch den Anbieter haben Kunden 48 Stunden Zeit, um das Angebot rechtsverbindlich zu buchen.
Ob es sich bei einem Angebot um eine Direktbuchung oder eine Buchungsanfrage handelt erkennst du an dem Text des Buttons auf der Angebotsseite.
Die gesamte Zahlungsabwicklung läuft über unsere Plattform ab. Außer anderweitig im Angebot ausgeschrieben fallen für Kunden keine zusätzlichen Kosten an.
16.3. Der rechtsverbindliche Abschluss des Sportvertrages vollzieht sich bei einer Annahmebuchung wie folgt:
a. Der Anbieter stellt sämtliche notwendigen Inhalte gemäß Ziffer 12.1 in ein Inserat ein. Das Inserat des Anbieters stellt kein rechtswirksames Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines entsprechenden Angebotes (invitatio ad offerendum) dar.
b. Der Kunde unterbreitet dem Anbieter mit Betätigung des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig Buchen“ im Inserat ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Sportvertrages zu den im Inserat genannten Konditionen.
c. Der Anbieter kann nach Zugang des Angebotes, innerhalb eines von moverii vorgegeben Zeitraumes, entscheiden, ob er das Angebot auf Abschluss eines Sportvertrages durch annimmt, wodurch ein rechtswirksamer Sportvertrag zustande kommt.
d. Der Anbieter bearbeitet die Angebote der Kunden in der Reihenfolge ihres Eingangs. Der Anbieter wird ab Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl für ein Sportangebot die Buchung weiterer Kunde ablehnen.
e. Nach Abschluss des Sportvertrages werden dem Anbieter und dem Kunden, zum Zwecke des Nachweises und nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung, eine elektronische Zusammenfassung über den auf der Plattform geschlossenen Sportvertrag in Textform an die im jeweiligen Account hinterlegten E-Mail-Adressen übermittelt.
f. Wenn der Anbieter nicht innerhalb des von moverii festgelegten Zeitraumes nach Zugang des Angebotes ein Angebot abgibt, gilt das Angebot als abgelehnt. Ein Sportvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
16.4. Der Anbieter verpflichtet sich, über den im Inserat angegebenen Gesamtpreis hinaus keine weiteren Nebenkosten, Gebühren, Provisionen oder ähnliche Forderungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
16.5. moverii nimmt im Auftrag des Anbieters und des Kunden die entsprechenden Erklärungen zum Vertragsschluss entgegen und übermittelt diese. moverii handelt dabei als Bote. moverii nimmt keine eigenen Erklärungen zum Abschluss des Sportvertrages vor.
16.6. moverii stellt keine Versicherung für die Nutzer. Soweit im Zusammenhang mit den Sportangeboten Schadensersatzansprüchen gegen den Anbieter entstehen, ist der Anbieter verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Abwicklung und ggfs. einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.